Mittlerweile gibt es ein großes Angebot an verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Bereich Kfz-Versicherungen. Wer auf der Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung ist, oder einen Wechsel plant, der ist mit dem Vergleich der einzelnen Anbieter sehr schnell überfordert. Um die Suche zu erleichtern kann ein KFZ Versicherung Vergleich durch einen aktuellen Vergleichsrechner eine gute Möglichkeit sein. Denn dabei reichen schon wenige Eingaben und in kurzer Zeit werden alle aktuellen Anbieter mit den entsprechenden Leistungen und Konditionen gegenübergestellt. Doch beim Wechsel der Kfz-Versicherung müssen zunächst auch einige Dinge beachtet werden.
Die außerordentliche Kündigung
Durch das Sonderkündigungsrecht muss der Versicherte nicht bis zum Jahresende warten, bis er seine aktuelle Versicherung kündigen kann. Dieses Sonderkündigungsrecht kann in Anspruch genommen werden, wenn die Versicherung eine Prämienerhöhung für das nächste Jahr plant. Eine Kündigung ist auch möglich, wenn die Versicherung das Risikomerkmal verändert. Das ist beispielsweise der Fall wenn das Fahrzeug in eine neue Typklasse eingestuft wird. Des Weiteren kann außerordentlich gekündigt werden, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, oder sich der Versicherte ein neues Auto angeschafft hat. Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Versicherte 4 Wochen Zeit nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Bei einem Schadensfall gilt eine auch eine Frist von 4 Wochen nach Ablehnung oder Annahme der Leistung. Wer seine Autoversicherung mit Hilfe eines Vergleichsrechners wechseln möchte, bei dem wird die aktuelle Versicherung automatisch gekündigt. Beachtet werden sollte aber unbedingt, dass bei einer Sonderkündigung auch immer der Grund für die Vertragsauflösung angegeben werden muss.
Die optimale Deckungssumme wählen
Bei Abschluss einer Autoversicherung sollte auch unbedingt auf die Deckungssumme geachtet werden. Denn wenn die Schadenersatzkosten die gewählte Versicherungssumme übersteigen, dann muss der Unfallverursacher die Differenz selber bezahlen. Generell unterscheidet man bei der Kfz-Versicherung zwischen erweiterter Deckung und Mindestdeckung. Bei der gesetzlichen Mindestdeckung werden um die 2,5 Millionen für Personenschäden pro Person abgedeckt. Bei Sachschäden beläuft sich die Mindestdeckung auf 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden auf 50.000 Euro. Wer ein großes Sicherheitsbedürfnis hat, der sollte bei Vertragsabschluss die erweiterte Deckungssumme wählen.